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   RG, 26.02.1920 - II 1099/19   

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RG, 26.02.1920 - II 1099/19 (https://dejure.org/1920,728)
RG, Entscheidung vom 26.02.1920 - II 1099/19 (https://dejure.org/1920,728)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1920 - II 1099/19 (https://dejure.org/1920,728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 254
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    b) Bei Diebstahlsdelikten ist demgemäß darauf abzustellen, ob aus Tätersicht bereits die konkrete Gefahr eines ungehinderten Zugriffs auf das in Aussicht genommene Stehlgut besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; siehe auch schon RGSt 54, 254, 255).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51

    Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

    (vgl. RGSt 54, 254 f.; 69, 327, 329).
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Nach feststehender Rechtsprechung ist für die Frage, ob ein Versuch oder nur eine vorbereitende Handlung vorliegt, entscheidend, ob die verschiedenen, demselben Zweck dienenden Handlungen für die natürliche Auffassung - also vom Standpunkt des beobachtenden Dritten aus gesehen - vermöge ihrer notwendigen Zugehörigkeit zu einer Tatbestandshandlung schon einen Bestandteil des Tatbestandes bildeten, ob also diese so zusammengefaßten Einzelhandlungen in ihrer Gesamtheit einen derartigen unmittelbaren Eingriff auf das geschützte Rechtsgut darstellten, daß es dadurch bereits gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung eines Enderfolges hahegerückt war (RGSt 51, 342; 54, 254; 69, 329).
  • KG, 18.02.2014 - 161 Ss 248/13

    Versuchter Einbruchdiebstahl: Umschauen nach möglichem Diebesgut in einer

    Es kann sogar bereits darin bestehen, dass sich der Täter vor der Räumlichkeit befindet, die er auf Stehlenswertes durchsuchen will, wenn er nämlich die nahe liegende Möglichkeit des Bruchs fremden Gewahrsams geschaffen hat (Anschluss an RG, 26. Februar 1920, II 1099/19, RGSt 54, 254).

    Es kann sogar bereits darin bestehen, dass sich der Täter vor der Räumlichkeit befindet, die er auf Stehlenswertes durchsuchen will (vgl. Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 242 Rn. 68 unter Hinweis auf RGSt 54, 254 u.a.), wenn er nämlich die nahe liegende Möglichkeit des Bruchs fremden Gewahrsams geschaffen hat (vgl. RGSt aaO).

  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Dies rechtfertigt die Annahme eines Versuchs (RGSt 54, 254; 69, 327; BGHSt 2, 380; 3, 297 [BGH 18.11.1952 - 2 StR 139/52]und in NJW 52, 514 Nr. 24).
  • BGH, 20.11.1953 - 2 StR 312/51

    Rechtsmittel

    Der Gang zum Tatort und das Lauern auf das Opfer sind regelmässig nur Vorbereitungshandlungen, doch hat die Rechtsprechung beim Raub und Diebstahl schon folgende Tätigkeiten als Anfang der Ausführung und damit als Versuch gewertet: Das Heranschleichen an eine Bodenkammer, aus der gestohlen werden sollte (RGSt 54, 254; 70, 201); das Betreten eines Ladens unter Verschliessen der Tür, um den Ladeninhaber zu berauben (RGSt 69, 327); das Warten mit angelegter Pistole vor der Türe, durch die das Opfer sogleich treten soll (RGSt 77, 1); das Lauern auf das Opfer mit einer Keule in der Hand, wenn der Täter das Opfer vorbeigehen lässt und ihm folgt, um es niederzuzuschlagen (RG JW 1925, 1495); die Verfolgung eines Kraftfahrers mit einem Fahrrad, um ihn beim nächsten Halten zu überfallen (RG HRR 1936, 1204); das Lauern auf das Opfer an der Strassenbahn, wobei der Täter eine zu benutzende Pfeffertüte schon in der Hand hält, auch wenn das Opfer nicht mit der Bahn fährt (BGH NJW 1952, 514).
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